ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(AGB)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bei Nutzung, Zahlung und Durchführung angebotener und vereinbarter Dienstleistungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und spiegel:coaching (im Folgenden Veranstalter genannt). Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Teilnehmenden und sind Bestandteil des Vertrages.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit ein:e Vertragspartner:in Unternehmer:in im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung der Teilnehmenden sowie die entsprechende Auftragsannahme des Veranstalters zustande. Die Auftragserteilung durch die Teilnehmenden und die Auftragsannahme durch den Veranstalter kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen Auftrag / persönlich erfolgen.
3. Vertragsdauer / Zahlungsbedingungen
Der Vertrag beginnt und endet spezifisch und individuell am vereinbarten Zeitpunkt. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach den aktuellen Preisangaben auf der Homepage des Veranstalters. Sämtliche Leistungen verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Teilnehmende können nur per Rechnung ihrer Zahlungspflicht nachkommen. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Rechnungslegung erfolgt binnen einer Woche nach Vertragsabschluss. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rahmenverträge kommen bei Schulungs- und Konferenzbuchungen nicht zur Geltung.
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden.
In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemacht.
Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Stornobedingungen
Die Auftragserteilung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden.
Die Stornogebühr beträgt: 50 % des Schulungspreises bei Absagen weniger als 20 Tage vor dem vereinbarten Termin. 100 % des Schulungspreises bei Absagen weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin.
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend vor Veranstaltungsbeginn informiert.
Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 1 Woche vor der Veranstaltung. Bei einer Absage der Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl (kleiner 4 Teilnehmer) kann die Erstattung des Seminarpreises bei Veranstalter zurückgefordert oder ein Alternativtermin gebucht werden.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters.
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. In diesen Fällen bietet der Veranstalter u.a. Live Online Seminare/ Trainings für die Teilnehmer an. Diese finden live und interaktiv statt. Damit ist eine ortsunabhängige Seminarteilnahme sichergestellt.
5. Urheberrechte
Die Tagungs-/ Seminar und Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von dem Veranstalter gestattet.
6. Datenübermittlung
Sofern mit der Schulung ein Zertifikat erworben wird, das von einer dritten Stelle ausgegeben wird (z. B. Scrum Alliance), übermitteln wir die Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) auf Grundlage von Art. 6 (1) b) (Vertragserfüllung) an die Zertifizierungsstelle. spiegel:coaching und die Zertifizierungstelle sind gemeinsam für diese Daten verantwortlich entsprechend Art. 26 DSGVO. Teile der Verarbeitung finden in den USA und weiteren Drittländern statt.
7. Haftung und Gewährleistung
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertreter:innen haftet der Veranstalter in demselben Umfang. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.